Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Es ist unbestritten, dass die Krankenkassenprämien viele Haushalte zunehmend belasten. Denn die Gesundheitskosten sind in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Aktuell erhält deshalb rund ein Viertel der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. Das sind 2,3 Millionen Menschen.

Da die Krankenkassenprämien pro Person und unabhängig von der Einkommenshöhe sind, möchten die Initianten die Prämienbelastung quasi deckeln. Familien, Rentnerpaare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen sollen neu ebenfalls entlastet werden. Bei Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sind die Kantone bereits heute verpflichtet, die Prämien zu verbilligen.

Finanzierung der 13. AHV-Rente noch nicht gelöst

Diese Prämienverbilligungen schlagen heute mit 5,4 Milliarden Franken jährlich zu Buche. Mehr als die Hälfte des Betrags bezahlt der Bund (2,9 Milliarden Franken). Die Kantone übernehmen 2,5 Milliarden Franken. Mit der SP-Initiative kämen gemäss Schätzungen des Bundesrats weitere 3,5 bis 5 Milliarden Franken hinzu. Die Hauptlast hätte die sonst schon stark belastete Bundeskasse zu schultern. Total beliefen sich die Prämienverbilligungen mit der SP-Initiative auf über 10 Milliarden Franken pro Jahr.

Bei einer Annahme der Initiative wäre das Bundesbudget nochmals massiv belastet. Und dabei ist das Problem der Finanzierung der im März angenommenen 13. AHV-Rente noch nicht gelöst. Der jährliche Bundesbeitrag an die AHV wird voraussichtlich von heute 10 auf 13 Milliarden im Jahr 2030 ansteigen.

Ursachen der explodierenden Kosten werden ausgeblendet

Aktuell weist der Bundeshaushalt bereits Fehlbeträge in Milliardenhöhe aus. Dieser weitere finanzielle Hosenlupf der Prämienverbilligung würde unweigerlich massivste Sparmassnahmen mit sich bringen. Im Hauptfokus wären einmal mehr die ungebundenen Ausgaben. Dazu gehört auch der Agrarkredit mit den Direktzahlungen.

Besonders störend ist, dass die Initiative keine Lösungen bringt, um das Übel an der Wurzel zu packen und die stetig steigenden Gesundheitskosten einzudämmen. Sie blendet die Ursachen der explodierenden Gesundheitskosten (z. B. unnötige Leistungen, zu viele Spitäler) völlig aus und erhöht einfach die finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Hand.

Gegenvorschlag nimmt Kantone in die Pflicht

Wegen der horrenden finanziellen Kosten lehnte das Parlament die Initiative ab. Es verweist auf einen ausgearbeiteten kostendämpfenden Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Dieser sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag der Kosten der obligatorischen Grundversicherung (Krankenkassen) für die Prämienverbilligung aufwenden müssen.

Zurzeit muss nur der Bund seine Beiträge an die Prämienverbilligung automatisch erhöhen, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Mit dem Gegenvorschlag müssten dies auch die Kantone tun. Er verpflichtet also die Kantone, einkommensschwache Haushalte stärker zu entlasten. Der Gegenvorschlag setzt dort an, wo tatsächlich ein Handlungsbedarf besteht. Dieser «Kompromiss» bedeutet für die Kantone Mehrkosten von etwa 360 Millionen Franken.

Aus all den Gründen ist die Prämien-Entlastung-Initiative abzulehnen. Nur bei einer Ablehnung tritt der ausgewogene und wirkungsvollere Gegenvorschlag in Kraft.